Arbeiten in Firmen

Unser Übergangsmanagement für Teilhabe und Arbeitsassistenz koordiniert mit den Ansprechpartnern in Unternehmen die Rahmenbedingungen für Praktika oder dauerhafte Tätigkeiten von Werkstattbeschäftigten. Wir beraten bei Unklarheiten und Fragen und begleiten unsere Beschäftigten, damit der Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis Wirklichkeit werden kann. Obwohl diese Arbeitsplätze außerhalb unserer Werkstätten liegen, erfolgt die Beschäftigung weiterhin über die Pestalozzi-Werkstatt, was eine kontinuierliche Unterstützung und Sicherheit gewährleisteten.
Praktika in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes
Teilnehmenden im Berufsbildungsbereich und Beschäftigte im Arbeitsbereich unserer Werkstätten haben die Möglichkeit, ein Betriebspraktikum zu absolvieren, um sich gegenseitig kennenzulernen. Während des Praktikums werden die Beschäftigten begleitet. Bei Fragen und Problemen von Seiten des Praktikanten oder des Arbeitgebers geben die Ansprechpartner in der Pestalozzi-Werkstatt entsprechend Hilfestellung.
Ausgelagerte Arbeitsplätze
Ein ausgelagerter Arbeitsplatz (Langzeitpraktikum) kann in einem regionalen Betrieb oder einer ortsansässigen Firma eingerichtet werden. Die erforderliche Assistenz erfolgt über unser Übergangsmanagement. Die Beschäftigung erfolgt weiterhin über die Pestalozzi-Werkstatt. Der Beschäftigungsvertrag wird entsprechend zwischen der Pestalozzi-Werkstatt und dem Arbeitgeber geschlossen. Es entsteht kein direktes Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Praktikanten.
Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, ihren Lebensunterhalt durch eine selbst gewählte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf einem inklusiven Arbeitsmarkt zu verdienen. Dies ist eine ganz zentrale Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Budget für Arbeit bietet eine wertvolle Alternative zur Werkstattbeschäftigung. Zugleich gewinnen Unternehmen dringend benötigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es umfasst einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % des ortsüblich oder tariflich gezahlten Arbeitsentgelts, wenn Menschen mit Behinderungen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Zusätzlich wird ein finanzieller Ausgleich für die notwendige Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz gewährt. Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt oder bei einem anderen Anbieter haben, können das Budget für Arbeit beantragen.
Fragen?
Wir sind für Sie da.

Maren Meyer
Übergangsmanagement
Tel: 0151 58262026
E-Mail: mmeyer@pestalozzi-stiftung.de